Das BMBF hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung innovativer Technologien im Handwerk voranzutreiben. "Die Handwerksunternehmen sollen in die Lage versetzt werden, neuartige oder signifikant verbesserte Handwerksleistungen anbieten und erbringen zu können oder ihre Dienstleistungen deutlich effizienter und nachhaltiger als bisher erbringen zu können", heißt es in einer nun veröffentlichen Förderbekanntmachung mit dem Titel "Handwerk 4.0: digital und innovativ".
Mit der Förderrichtlinie sollen Arbeitsplätze gesichert und neu generiert werden. Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, die in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Handwerksunternehmen, Technologieausrüstern, Dienstleistern, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren erfordern.
Die angestrebten Lösungen müssen mit ihrer Innovation deutlich über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehen und sollen neuartige oder signifikant verbesserte Dienstleistungen im Handwerk ermöglichen. Dabei soll mindestens einer der folgenden drei Themenbereiche adressiert werden:
- Innovative Werkzeuge
- Neugestaltete Kundenbeziehungen, Geschäfts- und Plattformmodelle
- Digitalisierung von Wertschöpfungsketten
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen (insbesondere KMU)
- staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- sonstige Institutionen, soweit sie Forschungsbeiträge liefern
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 4. Mai 2020 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Bildnachweis: VDI für BMBF / Sergey Niven - fotolia.de